← Zurück zum Kauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0-2026-05-26 · Stand: 2026-05-26
Takoma Digital — Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Version 2.0 · Stand: 2026-05-26
Diese AGB gelten für den gemeinsamen Auftritt von Takoma Digital — sowohl
für Marketing-Dienstleistungen (Teil A) als auch für den Verkauf
und Betrieb der Takoma ERP-Software (Teil B). Der Allgemeine Teil
(§§ 1-7) gilt für beide Geschäftsbereiche; je nach Bestellung gilt
zusätzlich Teil A oder Teil B.
------------------------------------------------------------------------
ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Anbieter
Takoma Digital LLC
30 N Gould St, Ste N
Sheridan, WY 82801, USA
Registered with: Wyoming Secretary of State, USA
Filing No.: 2025-001826621
EIN: 41-2734036
Vertreten durch: Diana Leddin (Managing Member)
E-Mail: info@takoma-digital.com
Web: www.takoma-digital.com
Nachfolgend „Anbieter” genannt.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem
Kunden über:
- Marketing-, Beratungs-, Content-, Webdesign-, Social-Media-,
Performance- und Automatisierungs-Dienstleistungen (Teil A) und
- die Bereitstellung, Aktivierung und den Betrieb der
Lizenzsoftware „Takoma Digital ERP” (Teil B).
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im
Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom
Vertragsabschluss ausgeschlossen.
(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln
und die Leistungen zu unternehmerischen Zwecken einzusetzen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden
nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zustimmt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Unternehmens-, Steuer- und
Rechnungsdaten bereitzustellen und Änderungen unverzüglich
mitzuteilen. Der Anbieter darf geeignete Nachweise der
Unternehmereigenschaft und Steuerregistrierung verlangen.
§ 3 Verhältnis Teil A / Teil B
(1) Teil A (Marketing-Dienstleistungen) gilt, wenn der Kunde
Marketing-, Beratungs-, Webdesign-, Content-, Social-Media-,
Performance- oder Automatisierungsleistungen beauftragt.
(2) Teil B (Software-Lizenz Takoma ERP) gilt, wenn der Kunde eine
Lizenz für die Software „Takoma Digital ERP” erwirbt.
(3) Bestellt der Kunde Leistungen aus beiden Bereichen, gelten
beide Teile parallel für die jeweils zugehörige Leistung.
(4) Bei Widersprüchen zwischen Allgemeinem Teil und Teil A/B gehen die
spezielleren Regelungen aus Teil A bzw. Teil B vor.
§ 4 Datenschutz und EU-Vertreter
(1) Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Details
zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter
https://www.takoma-digital.com/datenschutz.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen einer Marketing-Beauftragung
personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen
die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach
Art. 28 DSGVO.
(3) EU-Vertreter des Anbieters nach Art. 27 DSGVO ist:
Prighter EU Rep GmbH, Schellinggasse 3, 1010 Wien, Österreich,
E-Mail office@prighter.com.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen über die
jeweils andere Partei und deren Geschäftspartner streng vertraulich
zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die Dauer der
Zusammenarbeit und 5 Jahre nach deren Beendigung.
(3) Bei sensiblen Projekten kann eine gesonderte
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden, deren
Regelungen vorrangig gelten.
§ 6 Haftung (Allgemeine Regelungen)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang einer
ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch
auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis
gezahlten Vergütungen / Lizenzgebühren.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für
entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Maschinenstillstand,
mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Schäden Dritter
oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße Prüfung,
Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
(5) Spezifische Haftungserweiterungen oder -beschränkungen für die
jeweiligen Leistungsbereiche regeln Teil A und Teil B.
(6) Ein Mitverschulden des Kunden ist anspruchsmindernd zu
berücksichtigen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht des US-Bundesstaates
Wyoming bzw. — bei zwingenden EU-Vorschriften — das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Sheridan, WY, USA. Der Anbieter kann den
Kunden nach seiner Wahl auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften des Sitzlandes des Kunden,
insbesondere zwingende verbraucherschutzartige Regelungen die im
B2B nicht ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform. E-Mail genügt.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
------------------------------------------------------------------------
TEIL A — MARKETING-DIENSTLEISTUNGEN
§ A1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Marketing- und
Kommunikationsleistungen nach Maßgabe des jeweils individuell
vereinbarten Leistungsumfangs (Angebot, Auftragsbestätigung oder
Projektbriefing).
(2) Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:
- Strategie- und Positionierungsberatung
- Konzeption und Umsetzung von Webseiten und Landing-Pages
- Erstellung von Content (Texte, Fotos, Videos, Grafiken)
- Social-Media-Betreuung (LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok)
- Performance-Marketing (Meta-, Google-, LinkedIn-Ads)
- Recruiting-Kampagnen
- Marketing-Automatisierung
- Reporting und laufende Optimierung
(3) Rechtsnatur: Die Leistungen werden grundsätzlich als
Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB erbracht. Der Anbieter
schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit,
nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg
(Reichweite, Leads, Umsatz, Bewerberzahl, Rankings).
(4) Soweit im Einzelfall ein konkret abgrenzbares Werk geschuldet
wird (z. B. ein fertiggestelltes Logo, eine konkrete Website, ein
konkreter Werbefilm), gelten ergänzend die Regelungen des
Werkvertragsrechts (§ 631 ff. BGB).
§ A2 Leistungsumfang und Konkretisierung
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen
Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, umfasst eine Beauftragung
bis zu zwei Korrekturschleifen pro Lieferobjekt. Weitere
Schleifen werden nach Aufwand abgerechnet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen vollständig oder
teilweise durch geeignete Subunternehmer und Freelancer
ausführen zu lassen. Der Anbieter haftet für deren Auswahl und
Anleitung wie für eigene Mitarbeiter.
(4) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist
die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § A4.
§ A3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten
Modell:
- Projektpauschale für klar umrissene Einzelleistungen
- Monatlicher Retainer für laufende Betreuung
- Stundenhonorar bei nicht vorab kalkulierbaren Leistungen
- Erfolgsabhängige Komponenten nur, wenn ausdrücklich vereinbart
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
(3) Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des
Kunden (siehe gemeinsame Regelung § B6, da identisch für beide Teile).
(4) Auslagen, Drittkosten und Werbebudgets (Ad-Spend bei Meta,
Google, LinkedIn; Stockfotos; Lizenzgebühren; Druckkosten;
Freelancer-Honorare bei vereinbarter Weiterberechnung) werden
zusätzlich abgerechnet und in der Regel im Voraus eingefordert.
(5) Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Retainer-Modellen ist der monatliche Betrag jeweils zum
Monatsersten im Voraus fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in
gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen, laufende
Leistungen vorübergehend einzustellen sowie bei Zahlungsverzug
von mehr als 30 Tagen fristlos zu kündigen.
§ A4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle
für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten,
Bildmaterialien, Logos, Texte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit
Freigabevollmacht.
(3) Freigaben sind binnen 5 Werktagen ab Vorlage zu erteilen
oder schriftlich zu begründen. Ohne fristgerechte Rückmeldung gilt
die Leistung nach weiteren 5 Werktagen als freigegeben.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen zur Verfügung
gestellten Inhalten (Logos, Bilder, Texte, Markenrechten,
Personenabbildungen) über die erforderlichen Rechte verfügt.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen
Rechtsverletzungen frei, die auf vom Kunden beigestelltem Material
beruhen.
(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der eigenen
Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Consent-Banner und
DSGVO-Compliance der eigenen Website und Marketingmaßnahmen
verantwortlich. Der Anbieter kann hierzu beraten, übernimmt aber
keine rechtliche Gewähr.
(6) Der Kunde benennt Personen, die für Foto-/Videoaufnahmen
zur Verfügung stehen, und holt deren Einwilligung gemäß DSGVO ein.
§ A5 Nutzungs- und Verwertungsrechte
(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt der Anbieter dem
Kunden an allen im Rahmen des Vertrags erstellten
Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und örtlich
unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein.
Die Übertragung erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige
Zahlung.
(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung (Weitergabe an Dritte,
Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus) bedarf einer
gesonderten Vereinbarung.
(3) An nicht freigegebenen Entwürfen, Konzepten und Vorlagen
verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, fertiggestellte
Arbeitsergebnisse als Referenz in eigenen Marketingmaßnahmen
und im Portfolio zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich
widerspricht oder NDA dies einschränkt.
(5) An vom Anbieter eingesetzten Tools, Frameworks, Templates und
Know-how-Bausteinen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.
§ A6 Gewährleistung Marketing-Leistungen
(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen
fachgerecht und nach anerkannten Marketing-Standards erbracht
werden.
(2) Es wird ausdrücklich keine Garantie für einen bestimmten
wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg übernommen,
insbesondere nicht für bestimmte Reichweiten, Klickraten, Lead-/
Bewerbungszahlen, Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten oder
ausbleibende Beschwerden Dritter. Marketingerfolg hängt von einer
Vielzahl externer Faktoren (Markt, Wettbewerb,
Plattform-Algorithmen, Saisonalität) ab, die nicht im
Einflussbereich des Anbieters liegen.
(3) Bei konkret abgrenzbaren Werkleistungen gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsregelungen.
(4) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich
oder per E-Mail an info@takoma-digital.com zu melden. Der
Anbieter darf zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Neuherstellung) den Mangel beheben.
§ A7 Haftung — Spezifisch Marketing
(1) Ergänzend zu § 6 gilt: Bei Schaltung von Werbeanzeigen auf
Drittplattformen (Meta, Google, LinkedIn etc.) haftet der Anbieter
nicht für Account-Sperren, Werbekonto-Probleme oder Ablehnung von
Anzeigen durch die jeweilige Plattform, soweit dies nicht auf
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch
Plattform-Algorithmus-Änderungen, Ad-Policy-Änderungen oder
unrichtige Kundenangaben.
§ A8 Vertragslaufzeit und Kündigung Marketing
(1) Verträge mit fester Projektlaufzeit enden mit Erbringung
der vereinbarten Leistung und Abrechnung.
(2) Retainer-Verträge laufen unbefristet, sofern nicht
abweichend vereinbart. Beide Parteien können mit einer Frist von
drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt (insbesondere bei Zahlungsverzug > 30 Tagen,
erheblicher Verletzung der Vertraulichkeit oder vertragswidriger
Nutzung von Arbeitsergebnissen).
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
(5) Bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen sind unabhängig
vom Kündigungsgrund zu vergüten.
§ A9 Subunternehmer und Drittlandtransfer (Marketing)
(1) Im Rahmen üblicher Marketing-Tools findet eine Übermittlung
personenbezogener Daten in Drittländer (USA, Israel etc.) statt,
insbesondere bei Nutzung von Meta-, Google-, LinkedIn-Plattformen.
(2) Übermittlungen erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy
Framework, Standardvertragsklauseln Art. 46 DSGVO und ergänzender
technischer und organisatorischer Maßnahmen.
(3) Die konkrete Liste eingesetzter Dienstleister wird im
gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.
------------------------------------------------------------------------
TEIL B — SOFTWARE-LIZENZ TAKOMA ERP
§ B1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt die Software „Takoma Digital ERP” zum
Download über einen Lizenzschlüssel bereit. Die Software dient
als lokale ERP-Lösung für CNC-Lohnfertigung und mittelständische
Zerspanungsbetriebe, insbesondere für Stammdaten, Angebote,
Aufträge, Werkstattplanung, Lieferung, Rechnung, Mahnwesen,
Banking, Dokumentenmanagement und Compliance-Unterstützung.
(2) Die Aktivierung der Software erfolgt durch Eingabe des per
E-Mail zugesandten Lizenzschlüssels.
(3) Die Nutzung erfolgt lokal auf den Systemen des Kunden.
Eine Datenverarbeitung beim Anbieter findet — bis auf den
Lizenz-Heartbeat, Update-Prüfungen, Supportfälle und gesetzlich
erforderliche Nachweise — nicht statt. Welche Daten dabei konkret
übertragen werden, regelt die Datenschutzerklärung
(siehe § 4).
(4) Die Software ist ein Arbeits- und Organisationswerkzeug. Sie
ersetzt keine fachliche, steuerliche, rechtliche, technische oder
sicherheitsbezogene Prüfung durch den Kunden oder dessen Berater.
§ B2 Lizenzmodelle
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und
nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software entsprechend
dem gebuchten Lizenzmodell.
(2) Die Nutzungsrechte richten sich nach dem gebuchten Modell:
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Modell Laufzeit Updates
----------------------- ----------------------- ------------------------------------------------------
3-Monats-Abo 3 Monate inklusive während Laufzeit
6-Monats-Abo 6 Monate inklusive während Laufzeit
12-Monats-Abo 12 Monate inklusive während Laufzeit
Lifetime unbefristet 36 Monate kostenlos, danach optional kostenpflichtig
------------------------------------------------------------------------------------------------------
(3) Eine Weitergabe, Vermietung oder ein Verkauf der Lizenz an
Dritte ist untersagt.
(4) Bei Lifetime-Lizenzen sind Updates und neue Programmversionen
für 36 Monate ab Kaufdatum kostenlos enthalten. Nach Ablauf
dieses Zeitraums kann der Anbieter einen kostenpflichtigen
Update-Service anbieten (aktueller Tarif: 299 EUR pro Jahr, Preis
kann angepasst werden). Die zuletzt bezogene Programmversion
bleibt für den Kunden auch ohne Update-Buchung dauerhaft lokal
nutzbar.
(5) Die Lizenz gilt für die im jeweiligen Modell vereinbarte Anzahl
von Nutzern, Mitarbeitern, Standorten oder Installationen.
§ B3 Lieferung und Aktivierung
(1) Die Software wird als Download bereitgestellt.
(2) Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang per E-Mail
zugesandt.
(3) Die installierte Software kontaktiert in regelmäßigen Abständen
(typischerweise alle 7 Tage) den Lizenz-Server zur Validierung der
Lizenz und Prüfung auf Updates (Heartbeat). Details der dabei
übertragenen Daten regelt die Datenschutzerklärung.
§ B4 Updates
(1) Updates sind im Rahmen des gebuchten Lizenzmodells enthalten;
für Lifetime-Lizenzen gilt zusätzlich § B2 Abs. 4.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklung der Software in
eine bestimmte Richtung.
§ B5 Nutzung und Einschränkungen
(1) Manipulation der Software, Weitergabe von Lizenzschlüsseln und
Umgehung von Schutzmechanismen sind untersagt und können zur
sofortigen Sperrung der Lizenz führen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren,
zurückentwickeln, weiterlizenzieren, vermieten, öffentlich
zugänglich machen oder für Konkurrenzanalyse und Benchmarking
einsetzen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
§ B6 Vergütung und Steuerliche Behandlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht
ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer erbracht.
Soweit nach den anwendbaren Umsatzsteuer-, VAT-, Sales-Tax- oder
vergleichbaren Steuervorschriften der Leistungsort beim Kunden
liegt, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer;
der Kunde schuldet die Steuer nach dem Reverse-Charge-,
Selbstveranlagungs- oder vergleichbaren Verfahren seines Landes.
(3) Für Unternehmer mit Sitz in Deutschland kann der Erwerb von
Leistungen eines im Drittland (USA) ansässigen Unternehmers der
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2
Nr. 1 UStG unterliegen.
(4) Für Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten kann
eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach
Art. 196 MwStSystRL in Betracht kommen.
(5) Der Kunde ist für die zutreffende steuerliche Behandlung,
Meldung und Abführung in seinem Sitz- oder Nutzungsland
verantwortlich. Der Anbieter darf Steuer- und Registrierungsdaten
prüfen und bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben die
Bestellung ablehnen, sperren oder steuerlich neu bewerten.
(6) Lehnt der Anbieter eine bereits bezahlte Bestellung wegen
ungültiger Steuer- oder Unternehmensdaten ab (z. B. erfolglose
VIES-Prüfung der angegebenen USt-IdNr), erstattet er den
vollständigen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung über
das ursprüngliche Zahlungsmittel.
(7) Diese steuerliche Regelung in § B6 gilt auch für die
Vergütung der Marketing-Dienstleistungen aus Teil A.
§ B7 Gewährleistung Software
(1) Die Software entspricht der dokumentierten Produktbeschreibung.
Softwaretypische Fehler oder geringfügige Abweichungen, die die
Gesamtfunktion nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen
Mangel.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Fehlerfreiheit,
ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte betriebswirtschaftliche
Ergebnisse oder die Eignung für einen nicht ausdrücklich
vereinbarten Zweck.
(3) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich
oder per E-Mail an info@takoma-digital.com unter
nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Bei
verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung. Der
Anbieter darf zunächst durch Update, Workaround oder sonstige
Nacherfüllung nachbessern.
§ B8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die sachgerechte Bedienung, Konfiguration und
Nutzung der Software durch qualifiziertes Personal verantwortlich.
(2) Der Kunde prüft alle kaufmännischen, steuerlichen und
technischen Ausgaben vor Verwendung, insbesondere Angebote,
Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen, Steuerhinweise, Exportdaten,
NC-Programme, Werkzeugdaten, Maschinenzuordnungen und Planungs-
daten.
(3) Vor jeder produktiven Nutzung von NC-Programmen,
DNC-Übertragungen, parametrisch erzeugtem Code oder
maschinenrelevanten Daten muss der Kunde eine fachliche
Plausibilitätsprüfung und einen geeigneten Probelauf durchführen.
Die Verantwortung für Maschine, Werkstück, Werkzeug, Spannmittel
und Arbeitssicherheit verbleibt beim Kunden.
(4) Schnittwerte, Planungsdaten, Prüfmittelhinweise,
Compliance-Hinweise und Auswertungen sind Arbeitshilfen und
ersetzen keine Herstellervorgaben, Sicherheitsanweisungen,
betrieblichen Freigaben oder fachliche Prüfungen.
(5) Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige und
wiederherstellbare Datensicherungen verantwortlich. Die
Backup-Funktionen der Software sind eine Hilfestellung und
ersetzen kein betriebliches Backup-Konzept.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte und qualifizierte
Personen Zugriff auf sicherheits-, steuer- und
produktionsrelevante Funktionen erhalten.
§ B9 Haftung — Spezifisch Software
(1) Ergänzend zu § 6 gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der
Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall,
Maschinenstillstand, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden
Dritter oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße
Prüfung, Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar
gewesen wäre.
(2) Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung der
Mitwirkungspflichten nach § B8, ist anspruchsmindernd zu
berücksichtigen.
§ B10 Kündigung und Sperrung der Software
(1) Bei Abo-Modellen kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit
gekündigt werden.
(2) Bei Missbrauch oder Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt,
die Lizenz zu sperren.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
§ B11 Export, Sanktionen und rechtmäßige Nutzung
(1) Der Kunde darf die Software nicht in Ländern, Branchen oder
für Zwecke einsetzen, für die Exportkontroll-, Sanktions- oder
sonstige gesetzliche Verbote gelten.
(2) Der Kunde darf die Software nicht zur Entwicklung, Herstellung
oder Unterstützung verbotener Güter oder rechtswidriger
Aktivitäten nutzen.
------------------------------------------------------------------------
DISCLAIMER
Diese Bedingungen sind auf B2B-Nutzung ausgerichtet. Sie ersetzen
keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall. Bei
besonderen Vertragskonstellationen sollten individuelle Regelungen
ergänzt werden.
------------------------------------------------------------------------
Aktuelle Version online: https://www.takoma-digital.com/agb
Stand: 2026-05-26 · Version 2.0