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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.0-2026-05-26 · Stand: 2026-05-26

Takoma Digital — Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 2.0 · Stand: 2026-05-26

Diese AGB gelten für den gemeinsamen Auftritt von Takoma Digital — sowohl
für Marketing-Dienstleistungen (Teil A) als auch für den Verkauf
und Betrieb der Takoma ERP-Software (Teil B). Der Allgemeine Teil
(§§ 1-7) gilt für beide Geschäftsbereiche; je nach Bestellung gilt
zusätzlich Teil A oder Teil B.

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ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Anbieter

Takoma Digital LLC
30 N Gould St, Ste N
Sheridan, WY 82801, USA

Registered with: Wyoming Secretary of State, USA
Filing No.: 2025-001826621
EIN: 41-2734036

Vertreten durch: Diana Leddin (Managing Member)
E-Mail: info@takoma-digital.com
Web: www.takoma-digital.com

Nachfolgend „Anbieter” genannt.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem
    Kunden über:

- Marketing-, Beratungs-, Content-, Webdesign-, Social-Media-,
  Performance- und Automatisierungs-Dienstleistungen (Teil A) und
- die Bereitstellung, Aktivierung und den Betrieb der
  Lizenzsoftware „Takoma Digital ERP” (Teil B).

(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im
    Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
    öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom
    Vertragsabschluss ausgeschlossen.

(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln
    und die Leistungen zu unternehmerischen Zwecken einzusetzen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden
    nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich
    schriftlich zustimmt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Unternehmens-, Steuer- und
    Rechnungsdaten bereitzustellen und Änderungen unverzüglich
    mitzuteilen. Der Anbieter darf geeignete Nachweise der
    Unternehmereigenschaft und Steuerregistrierung verlangen.

§ 3 Verhältnis Teil A / Teil B

(1) Teil A (Marketing-Dienstleistungen) gilt, wenn der Kunde
    Marketing-, Beratungs-, Webdesign-, Content-, Social-Media-,
    Performance- oder Automatisierungsleistungen beauftragt.

(2) Teil B (Software-Lizenz Takoma ERP) gilt, wenn der Kunde eine
    Lizenz für die Software „Takoma Digital ERP” erwirbt.

(3) Bestellt der Kunde Leistungen aus beiden Bereichen, gelten
    beide Teile parallel für die jeweils zugehörige Leistung.

(4) Bei Widersprüchen zwischen Allgemeinem Teil und Teil A/B gehen die
    spezielleren Regelungen aus Teil A bzw. Teil B vor.

§ 4 Datenschutz und EU-Vertreter

(1) Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der
    geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Details
    zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter
    https://www.takoma-digital.com/datenschutz.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen einer Marketing-Beauftragung
    personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen
    die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach
    Art. 28 DSGVO.

(3) EU-Vertreter des Anbieters nach Art. 27 DSGVO ist:
    Prighter EU Rep GmbH, Schellinggasse 3, 1010 Wien, Österreich,
    E-Mail office@prighter.com.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
    Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen über die
    jeweils andere Partei und deren Geschäftspartner streng vertraulich
    zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die Dauer der
    Zusammenarbeit und 5 Jahre nach deren Beendigung.

(3) Bei sensiblen Projekten kann eine gesonderte
    Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden, deren
    Regelungen vorrangig gelten.

§ 6 Haftung (Allgemeine Regelungen)

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang einer
    ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den
    vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch
    auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis
    gezahlten Vergütungen / Lizenzgebühren.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für
    entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Maschinenstillstand,
    mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Schäden Dritter
    oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße Prüfung,
    Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

(5) Spezifische Haftungserweiterungen oder -beschränkungen für die
    jeweiligen Leistungsbereiche regeln Teil A und Teil B.

(6) Ein Mitverschulden des Kunden ist anspruchsmindernd zu
    berücksichtigen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht des US-Bundesstaates
    Wyoming bzw. — bei zwingenden EU-Vorschriften — das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand: Sheridan, WY, USA. Der Anbieter kann den
    Kunden nach seiner Wahl auch an dessen Sitz verklagen.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften des Sitzlandes des Kunden,
    insbesondere zwingende verbraucherschutzartige Regelungen die im
    B2B nicht ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen
    der Schriftform. E-Mail genügt.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser
    AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
    tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen
    Zweck am nächsten kommt.

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TEIL A — MARKETING-DIENSTLEISTUNGEN

§ A1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Marketing- und
    Kommunikationsleistungen nach Maßgabe des jeweils individuell
    vereinbarten Leistungsumfangs (Angebot, Auftragsbestätigung oder
    Projektbriefing).

(2) Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

- Strategie- und Positionierungsberatung
- Konzeption und Umsetzung von Webseiten und Landing-Pages
- Erstellung von Content (Texte, Fotos, Videos, Grafiken)
- Social-Media-Betreuung (LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok)
- Performance-Marketing (Meta-, Google-, LinkedIn-Ads)
- Recruiting-Kampagnen
- Marketing-Automatisierung
- Reporting und laufende Optimierung

(3) Rechtsnatur: Die Leistungen werden grundsätzlich als
    Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB erbracht. Der Anbieter
    schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit,
    nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg
    (Reichweite, Leads, Umsatz, Bewerberzahl, Rankings).

(4) Soweit im Einzelfall ein konkret abgrenzbares Werk geschuldet
    wird (z. B. ein fertiggestelltes Logo, eine konkrete Website, ein
    konkreter Werbefilm), gelten ergänzend die Regelungen des
    Werkvertragsrechts (§ 631 ff. BGB).

§ A2 Leistungsumfang und Konkretisierung

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen
    Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, umfasst eine Beauftragung
    bis zu zwei Korrekturschleifen pro Lieferobjekt. Weitere
    Schleifen werden nach Aufwand abgerechnet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen vollständig oder
    teilweise durch geeignete Subunternehmer und Freelancer
    ausführen zu lassen. Der Anbieter haftet für deren Auswahl und
    Anleitung wie für eigene Mitarbeiter.

(4) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
    schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist
    die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § A4.

§ A3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten
    Modell:

- Projektpauschale für klar umrissene Einzelleistungen
- Monatlicher Retainer für laufende Betreuung
- Stundenhonorar bei nicht vorab kalkulierbaren Leistungen
- Erfolgsabhängige Komponenten nur, wenn ausdrücklich vereinbart

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.

(3) Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des
    Kunden (siehe gemeinsame Regelung § B6, da identisch für beide Teile).

(4) Auslagen, Drittkosten und Werbebudgets (Ad-Spend bei Meta,
    Google, LinkedIn; Stockfotos; Lizenzgebühren; Druckkosten;
    Freelancer-Honorare bei vereinbarter Weiterberechnung) werden
    zusätzlich abgerechnet und in der Regel im Voraus eingefordert.

(5) Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
    Bei Retainer-Modellen ist der monatliche Betrag jeweils zum
    Monatsersten im Voraus fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in
    gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen, laufende
    Leistungen vorübergehend einzustellen sowie bei Zahlungsverzug
    von mehr als 30 Tagen fristlos zu kündigen.

§ A4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle
    für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten,
    Bildmaterialien, Logos, Texte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit
    Freigabevollmacht.

(3) Freigaben sind binnen 5 Werktagen ab Vorlage zu erteilen
    oder schriftlich zu begründen. Ohne fristgerechte Rückmeldung gilt
    die Leistung nach weiteren 5 Werktagen als freigegeben.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen zur Verfügung
    gestellten Inhalten (Logos, Bilder, Texte, Markenrechten,
    Personenabbildungen) über die erforderlichen Rechte verfügt.
    Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen
    Rechtsverletzungen frei, die auf vom Kunden beigestelltem Material
    beruhen.

(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der eigenen
    Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Consent-Banner und
    DSGVO-Compliance der eigenen Website und Marketingmaßnahmen
    verantwortlich. Der Anbieter kann hierzu beraten, übernimmt aber
    keine rechtliche Gewähr.

(6) Der Kunde benennt Personen, die für Foto-/Videoaufnahmen
    zur Verfügung stehen, und holt deren Einwilligung gemäß DSGVO ein.

§ A5 Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt der Anbieter dem
    Kunden an allen im Rahmen des Vertrags erstellten
    Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und örtlich
    unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein.
    Die Übertragung erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige
    Zahlung.

(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung (Weitergabe an Dritte,
    Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus) bedarf einer
    gesonderten Vereinbarung.

(3) An nicht freigegebenen Entwürfen, Konzepten und Vorlagen
    verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, fertiggestellte
    Arbeitsergebnisse als Referenz in eigenen Marketingmaßnahmen
    und im Portfolio zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich
    widerspricht oder NDA dies einschränkt.

(5) An vom Anbieter eingesetzten Tools, Frameworks, Templates und
    Know-how-Bausteinen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.

§ A6 Gewährleistung Marketing-Leistungen

(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen
    fachgerecht und nach anerkannten Marketing-Standards erbracht
    werden.

(2) Es wird ausdrücklich keine Garantie für einen bestimmten
    wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg übernommen,
    insbesondere nicht für bestimmte Reichweiten, Klickraten, Lead-/
    Bewerbungszahlen, Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten oder
    ausbleibende Beschwerden Dritter. Marketingerfolg hängt von einer
    Vielzahl externer Faktoren (Markt, Wettbewerb,
    Plattform-Algorithmen, Saisonalität) ab, die nicht im
    Einflussbereich des Anbieters liegen.

(3) Bei konkret abgrenzbaren Werkleistungen gelten die gesetzlichen
    Gewährleistungsregelungen.

(4) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich
    oder per E-Mail an info@takoma-digital.com zu melden. Der
    Anbieter darf zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder
    Neuherstellung) den Mangel beheben.

§ A7 Haftung — Spezifisch Marketing

(1) Ergänzend zu § 6 gilt: Bei Schaltung von Werbeanzeigen auf
    Drittplattformen (Meta, Google, LinkedIn etc.) haftet der Anbieter
    nicht für Account-Sperren, Werbekonto-Probleme oder Ablehnung von
    Anzeigen durch die jeweilige Plattform, soweit dies nicht auf
    grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch
    Plattform-Algorithmus-Änderungen, Ad-Policy-Änderungen oder
    unrichtige Kundenangaben.

§ A8 Vertragslaufzeit und Kündigung Marketing

(1) Verträge mit fester Projektlaufzeit enden mit Erbringung
    der vereinbarten Leistung und Abrechnung.

(2) Retainer-Verträge laufen unbefristet, sofern nicht
    abweichend vereinbart. Beide Parteien können mit einer Frist von
    drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
    bleibt unberührt (insbesondere bei Zahlungsverzug > 30 Tagen,
    erheblicher Verletzung der Vertraulichkeit oder vertragswidriger
    Nutzung von Arbeitsergebnissen).

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

(5) Bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen sind unabhängig
    vom Kündigungsgrund zu vergüten.

§ A9 Subunternehmer und Drittlandtransfer (Marketing)

(1) Im Rahmen üblicher Marketing-Tools findet eine Übermittlung
    personenbezogener Daten in Drittländer (USA, Israel etc.) statt,
    insbesondere bei Nutzung von Meta-, Google-, LinkedIn-Plattformen.

(2) Übermittlungen erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy
    Framework, Standardvertragsklauseln Art. 46 DSGVO und ergänzender
    technischer und organisatorischer Maßnahmen.

(3) Die konkrete Liste eingesetzter Dienstleister wird im
    gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.

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TEIL B — SOFTWARE-LIZENZ TAKOMA ERP

§ B1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt die Software „Takoma Digital ERP” zum
    Download über einen Lizenzschlüssel bereit. Die Software dient
    als lokale ERP-Lösung für CNC-Lohnfertigung und mittelständische
    Zerspanungsbetriebe, insbesondere für Stammdaten, Angebote,
    Aufträge, Werkstattplanung, Lieferung, Rechnung, Mahnwesen,
    Banking, Dokumentenmanagement und Compliance-Unterstützung.

(2) Die Aktivierung der Software erfolgt durch Eingabe des per
    E-Mail zugesandten Lizenzschlüssels.

(3) Die Nutzung erfolgt lokal auf den Systemen des Kunden.
    Eine Datenverarbeitung beim Anbieter findet — bis auf den
    Lizenz-Heartbeat, Update-Prüfungen, Supportfälle und gesetzlich
    erforderliche Nachweise — nicht statt. Welche Daten dabei konkret
    übertragen werden, regelt die Datenschutzerklärung
    (siehe § 4).

(4) Die Software ist ein Arbeits- und Organisationswerkzeug. Sie
    ersetzt keine fachliche, steuerliche, rechtliche, technische oder
    sicherheitsbezogene Prüfung durch den Kunden oder dessen Berater.

§ B2 Lizenzmodelle

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und
    nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software entsprechend
    dem gebuchten Lizenzmodell.

(2) Die Nutzungsrechte richten sich nach dem gebuchten Modell:

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  Modell                  Laufzeit                Updates
  ----------------------- ----------------------- ------------------------------------------------------
  3-Monats-Abo            3 Monate                inklusive während Laufzeit

  6-Monats-Abo            6 Monate                inklusive während Laufzeit

  12-Monats-Abo           12 Monate               inklusive während Laufzeit

  Lifetime                unbefristet             36 Monate kostenlos, danach optional kostenpflichtig
  ------------------------------------------------------------------------------------------------------

(3) Eine Weitergabe, Vermietung oder ein Verkauf der Lizenz an
    Dritte ist untersagt.

(4) Bei Lifetime-Lizenzen sind Updates und neue Programmversionen
    für 36 Monate ab Kaufdatum kostenlos enthalten. Nach Ablauf
    dieses Zeitraums kann der Anbieter einen kostenpflichtigen
    Update-Service anbieten (aktueller Tarif: 299 EUR pro Jahr, Preis
    kann angepasst werden). Die zuletzt bezogene Programmversion
    bleibt für den Kunden auch ohne Update-Buchung dauerhaft lokal
    nutzbar.

(5) Die Lizenz gilt für die im jeweiligen Modell vereinbarte Anzahl
    von Nutzern, Mitarbeitern, Standorten oder Installationen.

§ B3 Lieferung und Aktivierung

(1) Die Software wird als Download bereitgestellt.

(2) Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang per E-Mail
    zugesandt.

(3) Die installierte Software kontaktiert in regelmäßigen Abständen
    (typischerweise alle 7 Tage) den Lizenz-Server zur Validierung der
    Lizenz und Prüfung auf Updates (Heartbeat). Details der dabei
    übertragenen Daten regelt die Datenschutzerklärung.

§ B4 Updates

(1) Updates sind im Rahmen des gebuchten Lizenzmodells enthalten;
    für Lifetime-Lizenzen gilt zusätzlich § B2 Abs. 4.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklung der Software in
    eine bestimmte Richtung.

§ B5 Nutzung und Einschränkungen

(1) Manipulation der Software, Weitergabe von Lizenzschlüsseln und
    Umgehung von Schutzmechanismen sind untersagt und können zur
    sofortigen Sperrung der Lizenz führen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren,
    zurückentwickeln, weiterlizenzieren, vermieten, öffentlich
    zugänglich machen oder für Konkurrenzanalyse und Benchmarking
    einsetzen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

§ B6 Vergütung und Steuerliche Behandlung

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht
    ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer erbracht.
    Soweit nach den anwendbaren Umsatzsteuer-, VAT-, Sales-Tax- oder
    vergleichbaren Steuervorschriften der Leistungsort beim Kunden
    liegt, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer;
    der Kunde schuldet die Steuer nach dem Reverse-Charge-,
    Selbstveranlagungs- oder vergleichbaren Verfahren seines Landes.

(3) Für Unternehmer mit Sitz in Deutschland kann der Erwerb von
    Leistungen eines im Drittland (USA) ansässigen Unternehmers der
    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2
    Nr. 1 UStG unterliegen.

(4) Für Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten kann
    eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach
    Art. 196 MwStSystRL in Betracht kommen.

(5) Der Kunde ist für die zutreffende steuerliche Behandlung,
    Meldung und Abführung in seinem Sitz- oder Nutzungsland
    verantwortlich. Der Anbieter darf Steuer- und Registrierungsdaten
    prüfen und bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben die
    Bestellung ablehnen, sperren oder steuerlich neu bewerten.

(6) Lehnt der Anbieter eine bereits bezahlte Bestellung wegen
    ungültiger Steuer- oder Unternehmensdaten ab (z. B. erfolglose
    VIES-Prüfung der angegebenen USt-IdNr), erstattet er den
    vollständigen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung über
    das ursprüngliche Zahlungsmittel.

(7) Diese steuerliche Regelung in § B6 gilt auch für die
    Vergütung der Marketing-Dienstleistungen aus Teil A.

§ B7 Gewährleistung Software

(1) Die Software entspricht der dokumentierten Produktbeschreibung.
    Softwaretypische Fehler oder geringfügige Abweichungen, die die
    Gesamtfunktion nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen
    Mangel.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Fehlerfreiheit,
    ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte betriebswirtschaftliche
    Ergebnisse oder die Eignung für einen nicht ausdrücklich
    vereinbarten Zweck.

(3) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich
    oder per E-Mail an info@takoma-digital.com unter
    nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Bei
    verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung. Der
    Anbieter darf zunächst durch Update, Workaround oder sonstige
    Nacherfüllung nachbessern.

§ B8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die sachgerechte Bedienung, Konfiguration und
    Nutzung der Software durch qualifiziertes Personal verantwortlich.

(2) Der Kunde prüft alle kaufmännischen, steuerlichen und
    technischen Ausgaben vor Verwendung, insbesondere Angebote,
    Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen, Steuerhinweise, Exportdaten,
    NC-Programme, Werkzeugdaten, Maschinenzuordnungen und Planungs-
    daten.

(3) Vor jeder produktiven Nutzung von NC-Programmen,
    DNC-Übertragungen, parametrisch erzeugtem Code oder
    maschinenrelevanten Daten muss der Kunde eine fachliche
    Plausibilitätsprüfung und einen geeigneten Probelauf durchführen.
    Die Verantwortung für Maschine, Werkstück, Werkzeug, Spannmittel
    und Arbeitssicherheit verbleibt beim Kunden.

(4) Schnittwerte, Planungsdaten, Prüfmittelhinweise,
    Compliance-Hinweise und Auswertungen sind Arbeitshilfen und
    ersetzen keine Herstellervorgaben, Sicherheitsanweisungen,
    betrieblichen Freigaben oder fachliche Prüfungen.

(5) Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige und
    wiederherstellbare Datensicherungen verantwortlich. Die
    Backup-Funktionen der Software sind eine Hilfestellung und
    ersetzen kein betriebliches Backup-Konzept.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte und qualifizierte
    Personen Zugriff auf sicherheits-, steuer- und
    produktionsrelevante Funktionen erhalten.

§ B9 Haftung — Spezifisch Software

(1) Ergänzend zu § 6 gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der
    Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall,
    Maschinenstillstand, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden
    Dritter oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße
    Prüfung, Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar
    gewesen wäre.

(2) Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung der
    Mitwirkungspflichten nach § B8, ist anspruchsmindernd zu
    berücksichtigen.

§ B10 Kündigung und Sperrung der Software

(1) Bei Abo-Modellen kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit
    gekündigt werden.

(2) Bei Missbrauch oder Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt,
    die Lizenz zu sperren.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
    bleibt unberührt.

§ B11 Export, Sanktionen und rechtmäßige Nutzung

(1) Der Kunde darf die Software nicht in Ländern, Branchen oder
    für Zwecke einsetzen, für die Exportkontroll-, Sanktions- oder
    sonstige gesetzliche Verbote gelten.

(2) Der Kunde darf die Software nicht zur Entwicklung, Herstellung
    oder Unterstützung verbotener Güter oder rechtswidriger
    Aktivitäten nutzen.

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DISCLAIMER

Diese Bedingungen sind auf B2B-Nutzung ausgerichtet. Sie ersetzen
keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall. Bei
besonderen Vertragskonstellationen sollten individuelle Regelungen
ergänzt werden.

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Aktuelle Version online: https://www.takoma-digital.com/agb
Stand: 2026-05-26 · Version 2.0